LED BELEUCHTUNG FÜR DIE ÖFFENTLICHE HAND | |
WANN | ANTRAGSZEITRÄUME 2023 Anträge können ganzjährig gestellt werden |
WAS | OBJEKTE Gefördert werden u.a. LED – Innen- und Hallenbeleuchtung mit einer Treibhausgasreduzierung von mindestens 50 % im Vergleich zur Altanlage und mit einer Systemlichtausbeute von mindestens 100 lm/W, einer Farbwiedergabe von Ra 80 und Mindestlebensdauer von L80 bei 50.000 Betriebsstunden. Technischer Annex (TA) zur Kommunalrichtlinie |
WER | ANTRAGSBERECHTIGTE
|
WIE |
FÖRDERGEGENSTAND |
ZU BEACHTEN |
EIGENMITTEL |
Mit LED-Beleuchtungssystemen lassen sich heute Beleuchtungsanlagen realisieren, die wesentlich mehr Licht erzeugen und weniger Energie verbrauchen als Altanlagen mit herkömmlicher Technik.
Die Sonderförderung der Braunkohlegebiete erfolgt künftig den finanzschwachen Kommunen gleichgestellt mit einem Fördersatz von 40 %.
Fördergebiete:
Bitte beachten Sie, dass bei der Mindestzuwendung von 5.000 € in Abhängigkeit von der
jeweiligen Förderquote eine Mindestprojektgröße vorhanden sein muss.
Agentur für kommunalen Klimaschutz
Telefon: +49 30 390 01 - 170
E-Mail: agentur@klimaschutz.de
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Telefon: +49 30 700 181-880
E-Mail: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org